VERSTEIGERUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÖFFENTLICHE AUKTIONEN

 


 

Begriffsbestimmungen:

  • Versteigerer – der Betreiber der Auktion, Artia s.r.o.
  • Interessent – ein gemäß dem Gesetz Nr. 250/2023 Slg. verifizierter Bieter, Teilnehmer an der Versteigerung.
  • Antragsteller – der Eigentümer, Verkäufer der zu versteigernden Gegenstände in der Auktion.
  • Aufgeld – die Vergütung des Versteigerers (Käuferaufgeld).
  • Mindestgebot – die vom Versteigerer festgelegte Mindesthöhe eines weiteren Gebots (Bierschritt).
  • Mindestpreis (Reserve Price) – ein verdecktes, vom Verkäufer festgelegtes Limit, unter dem der Gegenstand nicht verkauft werden kann.

Allgemeine Bestimmungen und Registrierung

1. Die von der Gesellschaft Artia s.r.o. veranstalteten Versteigerungen werden als öffentliche Versteigerungen im Einklang mit dem Gesetz Nr. 250/2023 Slg. über öffentliche Versteigerungen in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt, und zwar elektronisch unter der Internetadresse www.aukcni-galerie.cz oder physisch in Form einer Saalversteigerung. Beide oben genannten Versteigerungsarten können kombiniert werden.

2. Der Versteigerer ist die Gesellschaft Artia s.r.o. mit Sitz in Opletalova 1417/25, 110 00 Prag 1, Identifikationsnummer (IČ): 06011721, Steueridentifikationsnummer (DIČ): CZ06011721, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abteilung C, Einlage 274073 (im Folgenden als „Artia“ oder „Auktionsgalerie Artia“ bezeichnet).

3. Teilnehmer an der Versteigerung sind registrierte und verifizierte Interessenten an der Teilnahme an der Versteigerung als Käufer (im Folgenden als „Bieter“ bezeichnet).

4. Mit der vollständigen Registrierung und Anmeldung zu einer Versteigerung werden die Bieter automatisch Mitglieder des Bieterclubs der Auktionsgalerie Artia (Klub dražitelů Aukční galerie Artia), was ihnen die Teilnahme an den von der Gesellschaft Artia veranstalteten Auktionen ermöglicht. Unter einem „Auktionslos“ oder im Folgenden einfach „Los“ (Položka) versteht man einen angebotenen beweglichen Gegenstand oder einen Satz von Gegenständen unter einer einzigen Auktionslosnummer oder unter einer einzigen Nummer im Rahmen des Fest- oder Nachverkaufangebots.


Zustand der Lose und Mängelhaftung

5. Der Gegenstand der Artia-Auktionen sind Kunstgegenstände, Antiquitäten und bereits gebrauchte Gegenstände. Diese Gegenstände können dem Alter und der Beschaffenheit entsprechende Spuren von Alter, Abnutzung oder geringfügigen Beschädigungen aufweisen. Aus diesem Grund wird die gewöhnliche Abnutzung in der Beschreibung der Lose nicht gesondert aufgeführt, und es wird davon ausgegangen, dass sich die Bieter dieses Zustands bewusst sind. Das Vorliegen gewöhnlicher Abnutzung oder Beschädigung, die dem Alter des Gegenstands entspricht, begründet kein Recht auf Reklamation (Mängelrüge). Die Mängelhaftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften; der Versteigerer haftet jedoch nicht für Mängel, wegen derer der Preis gemindert wurde, oder für Mängel, die dem Grad der bisherigen Nutzung oder Abnutzung entsprechen, den der Gegenstand bei der Übernahme durch den Bieter aufwies. Artia behält sich das Recht vor, die Beschreibung der ausgestellten Lose jederzeit während der Auktion zu präzisieren oder zu ändern, um deren Eigenschaften, Zustand oder Urheberschaft genauer zu spezifizieren. Die Bieter können alle Lose in den Räumlichkeiten des Sitzes von Artia in der Kalenderwoche vor dem Ende der Auktion auf der Grundlage einer vorherigen Terminreservierung persönlich besichtigen. Da Farben und Details auf im Internet veröffentlichten Fotografien durch technische Displayparameter verzerrt sein können, empfiehlt der Versteigerer eine persönliche Besichtigung der Gegenstände.

6. Der Verkauf von Kunstwerken in der Auktion kann auch deren Rahmen oder Rahmungen umfassen, selbst wenn deren Preis nicht ausdrücklich im Ausrufpreis des Kunstwerks selbst enthalten ist. Der Zustand der Rahmung muss in der Beschreibung des Auktionsloses nicht detailliert aufgeführt werden. Der Bieter nimmt zur Kenntnis, dass jegliche gewöhnliche Abnutzung, geringfügige Beschädigung oder Mängel des Rahmens, die den Wert des Kunstwerks selbst nicht mindern, als Eigenschaften einer gebrauchten Sache gelten und nicht Gegenstand einer gesonderten Reklamation sein können.


Ablauf der Auktion und Bieten

7. Der Beginn einer elektronischen Versteigerung, einer Saalversteigerung oder einer Kombination davon wird immer genau in der Auktionsbeschreibung angegeben, und ab diesem Zeitpunkt können Bieter Gebote abgeben und ihre Höchstlimits festlegen. Das zeitliche Ende für die Abgabe von Geboten oder Limits bei einer elektronischen Versteigerung wird immer im Voraus festgelegt. Im Falle einer Saalversteigerung oder einer Kombination aus Saal- und elektronischer Auktion wird der Beginn und das Ende des Bietens für jedes Los vom Auktionsorganisator durch die dazu bestimmte Person des Versteigerers (den Auktionator/Licitator) festgelegt.

8. Bei einer elektronischen Versteigerung sind die Lose chronologisch nach Nummern geordnet, und Gebote können während der gesamten Dauer der Auktion ab deren Beginn abgegeben werden. Bei einer Saalversteigerung werden die Lose nacheinander aufgerufen, wie sie im Katalog oder in der Losliste nummeriert präsentiert werden.

9. Die Zahlung einer Sicherheitsleistung (Bietungsgarantie) wird standardmäßig nicht verlangt, es sei denn, der Versteigerer legt dies in einer bestimmten Versteigerungsbekanntmachung anders fest. Die Bieter müssen über 18 Jahre alt sein, voll geschäftsfähig für Rechtsgeschäfte und den Erwerb beweglicher Sachen sein und im Auktionssystem von Artia über das Portal www.aukcni-galerie.cz vollständig registriert sein, einschließlich der Bereitstellung vollständiger Identifikationsdaten, die gemäß dem Gesetz Nr. 253/2008 Slg. (im Folgenden als „AML-Gesetz“ / Geldwäschegesetz bezeichnet) erforderlich sind.


AML und Identifikationspflichten

10. Jede natürliche oder juristische Person, die die vollständige Registrierung auf dem Portal abschließt und ihre Identität im Einklang mit dem AML-Gesetz nachweist, wird zum registrierten Bieter.

  • Eine natürliche Person weist ihre Identität durch das Hochladen eines beidseitigen Scans eines gültigen Identitätsdokuments (mit der Möglichkeit der Schwärzung der Geburtsnummer / rodné číslo) oder durch Nutzung einer anderen zulässigen Methode der Fernidentifikation nach.
  • Eine juristische Person ist verpflichtet, einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen, die handelnde Person zu identifizieren (bzw. eine Vollmacht vorzulegen) und ihre wirtschaftlich Berechtigten im Einklang mit dem AML-Gesetz offenzulegen.

Jeder Versteigerungsteilnehmer ist verpflichtet, dem Versteigerer die notwendige Mitwirkung zur Erfüllung der Pflichten nach dem AML-Gesetz zu leisten, einschließlich des eventuellen Nachweises der Herkunft der finanziellen Mittel. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, die Registrierung oder den Zugang zur Auktion ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu widerrufen, insbesondere im Falle der Nichtgewährung der AML-Mitwirkung, des Verdachts eines Verstoßes gegen AML-Vorschriften oder wenn der Bieter in der Vergangenheit gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen oder eine Auktion durch Nichtzahlung vereitelt hat.


Bietmechanismus

11. Ein Gebot in der Versteigerung muss mindestens dem vom Auktionssystem oder dem Auktionator angebotenen niedrigsten möglichen Bierschritt entsprechen, oder der Bieter kann ein beliebiges höheres Gebot festlegen, wobei der aktuelle Preis der Summe des letzten höchsten Gebots plus dem Betrag des vom Bieter festgelegten nächsten Gebots entspricht, oder ein Limit eingeben, wobei der aktuelle Preis einer Stufe höher entspricht als das Gebot des vorherigen Bieters.

12. Der niedrigste mögliche Bierschritt wird für eine angekündigte Versteigerung immer in Form einer „Gebotstabelle“ (Tabulka příhozů) festgelegt.

13. Bei einer elektronischen Versteigerung zählt eine Zeitanzeige die verbleibende Zeit bis zum Zuschlag herunter (unter dem Zuschlag versteht man den Zuschlag für das Los an den Bieter zum Höchstgebot und die Beendigung der Auktion für das einzelne Los). Die Versteigerung eines einzelnen Loses dauert so lange an, wie Bieter Gebote abgeben. Wird in den letzten fünf Minuten vor dem festgelegten Ende der Losversteigerung ein Gebot abgegeben oder eine Limiteinstellung geändert, verlängert sich die Losversteigerung automatisch um weitere fünf Minuten. Dies bedeutet: Wird kurz vor dem Zeitpunkt des Endes der Losversteigerung unmitelbar ein Gebot abgegeben oder ein Limit geändert, wird davon ausgegangen, dass die Bieter weiterhin Gebote abgeben, und der Endzeitpunkt der Losversteigerung verschiebt sich um 5 Minuten ab dem Moment des Eingangs des letzten Gebots oder der Limitänderung. Werden danach weitere Gebote abgegeben oder Limits geändert, wird das Verfahren gemäß dem vorherigen Satz wiederholt. Läuft der Countdown der Zeitanzeige ab dem letzten abgegebenen Gebot oder der letzten Limitänderung ab, ohne dass ein weiteres Gebot abgegeben oder ein Limit geändert wird, wird davon ausgegangen, dass die Bieter keine Gebote mehr abgeben, und die Versteigerung des Loses endet mit der Erteilung des Zuschlags an den Bieter mit dem Höchstgebot. Das Gebot des Bieters mit dem Höchstgebot und die Höhe dieses Gebots sind in der Auktionsbeschreibung sichtbar, einschließlich des Zeitstempels des Gebots. Artia behält sich das Recht vor, die Auktion zu verlängern oder das Ende des Zuschlags des letzten Höchstgebots zu verschieben.

14. Der Bieter mit dem Höchstgebot wird über das Ende der Losversteigerung per E-Mail benachrichtigt; alternativ kann der Bieter seine gewonnenen und nicht gewonnenen Lose im Bereich „Mein Konto“ nach Anmeldung auf der Website www.aukcni-galerie.cz selbst überprüfen. Die Gesellschaft Artia s.r.o. haftet nicht für die Zustellbarkeit von E-Mails in das E-Mail-Postfach des Bieters.


Zahlungen, Aufgeld und Übergabe

15. Zum Betrag des Höchstgebots eines Loses in der Versteigerung wird ein Aufgeld (Aukční přirážka) für die Gesellschaft Artia s.r.o. für die Vermittlung der Versteigerung hinzugerechnet. Die Höhe des Aufgelds ist standardmäßig auf 28 % festgelegt, kann jedoch bei einzelnen Auktionen als Ganzes oder bei einzelnen Losen in der Versteigerung abweichen, was vorab in der Auktion oder Losbeschreibung veröffentlicht wird. Das Aufgeld wird auf die nächsten vollen zehn tschechischen Kronen (CZK) aufgerundet und beträgt mindestens 50 CZK.

16. Gegenstand der Versteigerung sind immer bewegliche Gegenstände, die vorab in der jeweiligen Versteigerung unter einzelnen Auktionslosnummern einschließlich ihrer Abbildung in der elektronischen Versteigerung veröffentlicht wurden; der Versteigerer behält sich das Recht vor, ein beliebiges Los ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen aus der Versteigerung zurückzuziehen.

17. Artia erteilt den Zuschlag dem Bieter, der das höchste Gebot/Limit abgibt. Die Frist zur Zahlung des Höchstgebots wird auf 10 Kalendertage ab dem Tag der Erteilung des Zuschlags festgelegt. Der Bieter zahlt das um das Aufgeld erhöhte Höchstgebot per Überweisung auf das Konto gemäß den Informationen, die in der E-Mail nach Beendigung der Auktion übersandt werden.

18. Als ordnungsgemäße und rechtzeitige Zahlung gilt die Gutschrift des Höchstgebots einschließlich des Aufgelds sowie weiterer mit dem Versand des gewonnenen Loses verbundener Kosten auf dem Konto von Artia s.r.o. Eine Teilleistung des Bieters begründet kein Recht auf Herausgabe des gewonnenen Auktionsloses an den Bieter.

19. Der Bieter ist berechtigt, die ersteigerte bewegliche Sache nach Zahlung des Höchstgebots einschließlich aller Aufgelder und eventueller Zusatzkosten zu übernehmen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag des Endes der Losversteigerung. Nach Ablauf dieser Frist können dem Bieter Lagergebühren für den nicht abgeholten, in der Versteigerung gewonnenen Gegenstand berechnet werden.


Versand, Lagergebühren und Verfall

20. Gewonnene bewegliche Sachen können per Kurierdienst gemäß der gültigen Preisliste (HIER) versandt werden, oder der Bieter ist berechtigt, sie persönlich oder durch einen ordnungsgemäßen Vertreter in den Geschäftsräumen von Artia, Opletalova 1417/25 (Hintergebäude), 110 00 Prag 1, während der Geschäftszeiten oder außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung abzuholen, und zwar immer gegen Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen Identitätsdokuments. Das „Protokoll über die Übergabe des Gegenstands“ (Protokol o předání předmětu) erhält der Bieter nach Zahlung des Höchstgebots, des Aufgelds und der Abholung des ersteigerten Gegenstands. Holt der Bieter den Gegenstand nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beendigung der Auktion ab, ist der Versteigerer Artia berechtigt, eine Lagergebühr für jeden angefangenen Tag in Höhe von 0,5 % der Gesamtsumme aus Höchstgebot und Aufgeld, für die der Bieter das Los gewonnen hat, zu berechnen, höchstens jedoch 200 CZK zzgl. MwSt. pro angefangenem Tag der Lagerung. Holt der Bieter die ersteigerte bewegliche Sache nicht innerhalb von 2 Kalendermonaten und 20 Kalendertagen nach Beendigung der Versteigerung des Gegenstands ab, kann Artia eine erneute Versteigerung anordnen, wodurch der Bieter die Eigentumsrechte verliert und Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags hat, gekürzt um eventuelle Kosten für die Lagerung des jeweiligen Loses und das Aufgeld, das der Bieter nach Gewinn des Gegenstands zu zahlen verpflichtet war. Das Eigentumsrecht an der ersteigerten Sache geht im Moment der vollständigen Zahlung des Höchstgebots und des Aufgelds auf den Bieter über. Der Nachweis über den Erwerb des Eigentums ist das Protokoll über die Übergabe des Gegenstands. Dieses Dokument wird dem Bieter oder seinem Vertreter bei der Übernahme des ersteigerten Loses nach Zahlung des Höchstgebots, des Aufgelds und eventueller weiterer Kosten ausgehändigt.

21. Die Auktionsgalerie Artia haftet nicht für die Internetverbindung des Bieters, deren Geschwindigkeit und die Fähigkeit zu bieten. Artia akzeptiert keine Reklamationen oder Beschwerden, die nach dem Ende der Auktion bezüglich technischer Probleme, der Unfähigkeit zur Verbindung mit dem Internet oder der Unzugänglichkeit der Website www.aukcni-galerie.cz geltend gemacht werden.

22. Ein Gebot im Falle einer elektronischen Versteigerung gilt erst dann als abgegeben, wenn es dem Bieter vom elektronischen Auktionssystem durch Anzeige einer Nachricht über das öffentliche Datennetz auf dem Bildschirm des Computers oder eines anderen elektronischen Geräts, über das sich der Bieter mit der elektronischen Versteigerung von Artia verbindet, rückwirkend bestätigt wurde. Bieter in einer elektronischen Versteigerung können identische Gebote abgeben – das elektronische Auktionssystem unterscheidet die chronologische Reihenfolge mit ausreichender Genauigkeit und lässt ein späteres Gebot in gleicher Höhe nur als nicht gewinnendes Gebot zu; jedes weitere Gebot muss daher das vorherige abgegebene Gebot um mindestens den festgelegten Mindestbierschritt übersteigen. Die Bieter sind an ihre Gebote gebunden, bis Artia den höchsten Zuschlag erteilt; die Endzeit der Auktion für ein Versteigerungslos wird immer in der Auktionsbeschreibung angezeigt. Die Höhe des Höchstgebots wird im elektronischen Auktionssystem neben dem versteigerten Los in der Beschreibung veröffentlicht, einschließlich der Reihenfolge der Gebote einzelner Bieter. Der Preis der ersteigerten beweglichen Sachen, das sogenannte aktuelle Höchstgebot, ist der Preis, zu dem Artia ein Aufgeld als Belohnung für die Vermittlung der Versteigerung in Höhe von 28 % hinzurechnet, sofern für eine bestimmte Auktion oder ein bestimmtes Los nichts anderes angegeben ist. Das Aufgeld enthält den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz von 21 %. Das Aufgeld wird vom Auktionsorganisator zur Deckung von Kosten und Dienstleistungen bestimmt, die mit der Durchführung der Auktion verbunden sind; der Endbetrag des Aufgelds wird auf die nächsten vollen zehn Kronen aufgerundet und beträgt mindestens 50 CZK.

23. Ein Bieter, der das Höchstgebot einschließlich des Aufgelds nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig zahlt, ist verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die der Gesellschaft Artia s.r.o. im Zusammenhang mit der erneuten Auktion des jeweiligen Loses entstanden sind, sowie die Differenz zum Höchstgebot, falls in der erneuten Versteigerung ein niedrigeres Höchstgebot erzielt wird.


Stornierung von Geboten und Ausschluss des Widerrufsrechts

24. Artia behält sich das Recht vor, ein Gebot oder die gesamte Versteigerung eines einzelnen Loses zu stornieren, zu verschieben oder vorzeitig zu beenden, und zwar ausschließlich während des aktiven Verlaufs der Versteigerung vor der Erteilung des Zuschlags, in den folgenden Fällen: der Bieter wurde nicht ordnungsgemäß verifiziert oder hat die Registrierung auf der Grundlage falscher Daten erlangt; es ist zu einer Beschädigung des versteigerten Gegenstands gekommen; über das Vermögen des Bieters wurde das Konkursverfahren eröffnet oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet; der Bieter hat in der Vergangenheit ein ersteigertes Los nicht rechtzeitig bezahlt oder abgeholt; das Los wurde zu einem Kulturdenkmal erklärt; das Los ist mit Rechten Dritter belastet oder seine Eigentumsverhältnisse sind unklar; oder wenn die Auktion aus technischen Gründen teilweise gestört ist. Artia haftet nicht für eine eventuelle Vereitelung oder technische Unerreichbarkeit der Versteigerung und kann in einem solchen Fall die aktive Versteigerung ohne vorherige Ankündigung verlängern oder ab dem Ausrufpreis bzw. ab dem letzten Höchstgebot neu starten.

25. Der Bieter nimmt zur Kenntnis, dass, da die Versteigerungen im Regime einer öffentlichen Versteigerung gemäß dem Gesetz Nr. 250/2023 Slg. über öffentliche Versteigerungen durchgeführt werden, ein Recht auf Widerruf des durch den Zuschlag geschlossenen Vertrags innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Frist ohne Angabe von Gründen gemäß § 1837 Buchstabe l) des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, vollständig ausgeschlossen ist, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Antragsteller (Eigentümer) des Loses um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. Das Eigentumsrecht an der ersteigerten Sache geht im Moment der vollständigen Zahlung des Höchstgebots und des Aufgelds auf den Bieter über.


Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)

Aus Gründen des Schutzes, der ordnungsgemäßen Glaubwürdigkeit und der Seriosität der Auktionsteilnehmer verlangt Artia für die vollständige Registrierung und Teilnahme an den Auktionen die Bereitstellung von Daten der Bieter mit vollständiger Registrierung, einschließlich der Nummer des Identitätsdokuments und dessen Scans, Fotografie oder Fotokopie. Artia respektiert die Privatsphäre aller Bieter in vollem Umfang; sie behandelt die Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO) und dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Gültig ab: 8. Juli 2026


Mindestpreis (Reserve Price)

Bei bestimmten, vorab festgelegten Losen in der Versteigerung kann ein Mindestpreis (Rezervní cena) angewendet werden. Der Mindestpreis in der Versteigerung ist der Mindestpreis, zu dem der Antragsteller bereit ist, das angebotene Los in der Versteigerung zu verkaufen. In einer Situation, in der dieser vorab festgelegte Preis in der Versteigerung nicht erreicht wird, wird kein Zuschlag erteilt und der Gegenstand wird nicht verkauft. Dieser Mindestpreis wird im Voraus als vertraulich festgelegt und seine genaue Höhe ist öffentlich nicht bekannt. In den Details des angebotenen Loses wird den Bietern jedoch mitgeteilt: „Für dieses Los wird ein Mindestpreis angewendet“.

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